DSGVO und ihre Tücken

Die DSGVO gilt seit 25. Mai 2018 für alle Unternehmen innerhalb der EU.


Insgesamt führt die DSGVO zu erheblichem Mehraufwand, da Unternehmen gezwungen sind, umfassende Strukturen und Prozesse zu schaffen, um den Vorgaben der DSGVO zu entsprechen.

Marktortprinzip

Für den Geltungsbereich in geografischer Hinsicht ist dabei der Ort der Niederlassung und nicht der Ort der Datenverarbeitung entscheidend. Das Niederlassungsprinzip der Verordnung wird durch das sogenannte „Marktortprinzip“ des Art. 3 Abs. 2 DSGVO noch erweitert. Nach dieser Vorschrift kann die Verordnung auch auf Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der EU Anwendung finden.

Empfindliche Strafen

Verletzungen der DSGVO haben Strafen in der Höhe von bis zu

20.000.000,00 € oder

– noch drastischer –

4% des weltweiten Umsatzes

zur Folge.
Dabei findet das Konzernprinzip Anwendung, was extreme Strafbeträge in defacto unbegrenzter Höhe zulässt!

Schutz ist nur durch Expertise möglich!

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Wir setzen die DSGVO für Sie um!

Sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht erfassen wir den aktuellen Status Ihres Unternehmens und entwickeln Konzepte zur Erfüllung der DSGVO-Bestimmungen. Technisch bedienen wir uns einerseits der Technologie der Anonymisierung/Pseudonymisierung so wie der aktuellsten Verschlüsselungsmethoden.

Ihre rechtliche Absicherung erlangen Sie durch unsere langjährige Partnerschaft mit einer der renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs.